Gendiagnostikgesetz/ Einverständniserklärungen

Mit Wirkung zum 01. Februar 2010 trat das Gendiagnostikgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen, genetische Analysen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten zu regeln.

Das Gendiagnostikgesetz fordert für alle genetischen Analysen eine Aufklärung über Wesen, Bedeutung und Tragweite der Untersuchung sowie eine schriftliche Einwilligung des Patienten. Bei vorgeburtlichen Analysen muss zusätzlich eine genetische Beratung empfohlen werden. Der Patient kann darauf schriftlich verzichten.

Betroffen von diesem Gesetz sind neben den klassischen humangenetischen Untersuchungen auch Polymorphismen mit vergleichsweise geringer humangenetischer Bedeutung (z.B. Faktor - II / V-Leiden zur Abklärung bei Thrombophilie, HLA-B27). Ob dies im Sinne des Gesetzgebers und der Patienten ist, mag kontrovers diskutiert werden. Bis zu einer Klärung des Problems unterliegen diese Analysen jedoch den gleichen Vorlagen.

Den Gesetzestext finden Sie HIER.

Zur Minimierung des bürokratischen Aufwandes haben wir kombinierte Informations-/ Einwilligungsscheine für diese Untersuchungen für Sie vorbereitet, für alle anderen genetischen Untersuchungen benutzen Sie bitte die „Allgemeine Einverständniserklärung“.

Wir möchten Sie bitten, ab sofort jeder humangenetischen Untersuchungs-anforderung eine Kopie der Einwilligungserklärung des Patienten beizulegen.

Die Vordrucke finden Sie hier:

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